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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für die Durchführung unserer Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Andere oder entgegenstehende Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir hätten ihnen schriftlich zugestimmt.

  1. Angebot
  • Unsere Angebote sind freibleibend. Die dem Angebot beigefügten Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Maße und Gewichte sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche bezeichnet sind. Abweisungen von Prospektangaben, Abbildungen oder Beschreibungen behalten wir uns vor.
  • Bestellungen werden für uns erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.
  1. Lieferung und Lieferfristen
  • Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
  • Die Lieferfrist verlängert sich bei Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben. Hierzu zählen höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und sonstige Umstände, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren. Wird die Lieferfrist hierdurch um mehr als einen Monat überschritten, kann der Besteller uns schriftlich eine angemessene Frist zu der Erklärung setzen, ob wir innerhalb dieser Frist liefern oder vom Vertrag zurücktreten. Erklären wir uns nicht, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
  • Wir sind zur Lieferung nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber, auch aus früheren Geschäften, nicht erfüllt hat.
  • Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anweisung und Kosten des Bestellers.
  1. Preise und Zahlungen
  • Alle Preise für Lieferung und Leistungen gelten ab Betrieb der NEPA Kreuzschleiftechnik GmbH; es gelten die jeweiligen Listenpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweiligen Preis gelten ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung. Die jeweilige Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet.
  • Zahlungen sind fällig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung – zahlungshalber – entgegengenommen. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum 30. Tag nach Rechnungsdatum, sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in   Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins geltend zu machen; eine weitere Haftung des Bestellers für den uns entstehenden Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt.Aufrechnungen sind nur statthaft, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Besteller nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  1. Eigentumsvorbehalt

Der gelieferte Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch früheren – fälligen Forderungen unser Eigentum.

  1. Gewährleistung
  • Wir leisten Gewähr für die Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln der von uns gelieferten Gegenstände für die Dauer eines Jahres. Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung des Vertragsgegenstandes bei dem Besteller. Nimmt der Besteller den Kaufgegenstand in Kenntnis eines Sachmangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich dies bei der Abnahme vorbehält.
  • Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 378 HGB unberührt.
  • Im Fall der Sachmangelhaftung sind wir berechtigt, Mangelbeseitung durchzuführen oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt uns Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb einer Frist von 6 Wochen nicht, so ist der Besteller berechtigt, Aufhebung des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
  1. Sonstige Haftung
  • Wir haften nicht für Schäden, welche nicht an dem Vertragsgegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
  • Dies gilt nicht, sofern solche Schäden auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruhen.
  • Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  1. Gerichtsstand / Erfüllungsort
  • Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz unserer Gesellschaft, soweit der Besteller Vollkaufmann ist. Im übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
  • Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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